In der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) wird gefordert, dass den Sauen im Deckzentrum je 5 m² zur Verfügung stehen. Bei Neubauten muss dies sofort gewährleistet sein, ab Februar 2029 trifft es auch auf Bestandsgebäude zu. Im Zuge der Änderung der TierSchNutztV wurde definiert, dass für Bestandsgebäude bereits am 9. Februar 2024 ein Umbaukonzept für das Deckzentrum vorliegen muss. Darum soll es hier gehen.
Es gibt zwei Möglichkeiten bis zum 9. Februar 2024: Entweder signalisiert der Ferkelerzeuger, dass er die Produktion aufgibt, oder er legt ein Betriebs- und Umbaukonzept vor, wie er ab 9. Februar 2029 seine Sauen im Deckzentrum halten möchte. Eine Vorlage für ein Betriebs- und Umbaukonzept hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) unter folgendem Link bereitgestellt: https://t1p.de/59t5j
Gesetzlich vorgeschrieben sind direkt nach dem Absetzen bis zur Belegung mindestens 5 m² je Sau. Dies betrifft auch Schlachtsauen, die nicht direkt nach dem Absetzen verkauft werden, und Zuchtläufer im Zeitraum von einer Woche vor der Belegung bis zur Belegung. Das bedeutet, dass auch die Haltung der zu belegenden Zuchtläufer angegangen werden muss.
Von den 5 m² pro Sau sind mindestens 1,3 m² pro Sau als Liegebereich vorgeschrieben, wobei dieser maximal 15 % Perforationsanteil besitzen darf. Zusätzlich zum Platzbedarf ist vorgeschrieben, dass den Sauen ein Aktivitätsbereich sowie Rückzugsmöglichkeiten bereitgestellt werden müssen. Für Rückzugsmöglichkeiten können unter anderem Trennwände verwendet werden. Eine Fress-Liegebucht beziehungsweise Fressplätze gelten hingegen nicht als Rückzugsmöglichkeit. Ab der Belegung zählen die Vorgaben zur Gruppenhaltung im Wartestall. Außerdem ist zu beachten, dass für mindestens 5 % der in Gruppen gehaltenen Sauen Kranken- beziehungsweise Separationsbuchten installiert werden sollen.
Zwei mögliche Varianten
Im Folgenden werden zwei Varianten beispielhaft vorgestellt, wie ein Bestandsdeckzentrum mit Doppelreiher umgebaut werden könnte. In Variante 1 wird dargestellt, wie der zusätzliche Platz über einen Auslauf geschaffen werden kann. Dies ist möglich, da davon ausgegangen wird, dass zwischen den beiden Kastenstandreihen ein Abstand von mindestens 2 m vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, müssen Möglichkeiten eruiert werden, ob die Stände nach vorn versetzt werden könnten, um den Platz zwischen den Ständen zu schaffen.
Sofern dies nicht möglich ist, kann zum Beispiel Variante 2 in Betracht gezogen werden. Hier wird innerhalb des Gebäudes der zusätzliche Platz geschaffen. Im Wartestall müsste dafür Raum für mindestens eine weitere Gruppe sein. Es passt nur noch die Hälfte der Sauen in ein Deckzentrumsabteil, da eine Seite der Stände herausgenommen werden muss.
Bei Variante 2 muss unterschieden werden, ob aktuell im Deckzentrum Fress-Liegebuchten zum Einsatz kommen (Variante 2a) oder Kastenstände (Variante 2b). Sofern Fress-Liegebuchten bevorzugt werden (Variante 2a), kann die Fläche in der Fress-Liegebucht als Liegefläche mit 1,3 m² je Sau angerechnet werden. In diesem Fall müssten dann im Aktivitätsbereich nur noch Rückzugsmöglichkeiten mit Trennwänden geschaffen werden. In Variante 2b sollen die normalen Kastenstände weitergenutzt werden. Dabei können diese als Fressstände verwendet werden und zählen nicht als Liegebereich. Dann müssen sowohl ein Aktivitäts- als auch ein Liegebereich mit 1,3 m² je Sau und Rückzugsmöglichkeiten gestaltet werden.
Die Baugenehmigung
Bei der Gestaltung eines Auslaufs sind weitere Dinge zu beachten: Gibt es etwa genug Stroh oder ist bereits ein Lagerplatz für Mist vorhanden? Eventuell kann der Mist auch von einer benachbarten Biogasanlage direkt abgeholt werden. Außerdem ist zu klären, wie eine Überdachung gestaltet sein soll und wie es mit der Geruchsbelästigung aussieht.
Tendenziell sollte versucht werden, das Konzept innerhalb der Gebäudehülle umzusetzen, da für diese Variante in den meisten Fällen keine Baugenehmigung erforderlich ist. Sofern ein Auslauf geplant ist, muss vorher geprüft werden, ob eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Diese muss nach TierSchNutztV bereits bis 9. Februar 2026 beantragt sein. Des Weiteren ist der Umbau innerhalb der Gebäudehülle zu bevorzugen, wenn der Platz vorhanden ist, damit außerhalb des Gebäudes keine Fläche für eine mögliche Erweiterung des Abferkelstalls verbaut wird.
Bevor das Deckzentrum umgebaut wird, sollte man sich Gedanken zum Umbau des Abferkelstalls machen. Deshalb wird empfohlen, vor dem Umbaukonzept des Deckzentrums bereits ein Gesamtumbaukonzept zu durchdenken.
Die Schweinespezialberatung Schleswig-Holstein (SSB) sowie die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein bieten eine Perspektivberatung für Ferkelerzeuger an. Dabei werden in zwei einzeln buchbaren Modulen à 13 Stunden eine Perspektivberatung durchgeführt sowie ein Umbaukonzept für das Deckzentrum erstellt. Diese Beratung wird durch das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein gefördert und ist für den Ferkelerzeuger kostenlos. Im ersten Modul werden ganzheitlich mit dem Betrieb die Ist-Situation betrachtet und betriebsindividuelle Entwicklungschancen und -möglichkeiten erarbeitet. Im zweiten Modul werden gemeinsam Umbau-/Neubauskizzen entwickelt. Es werden auch die individuellen Maße ermittelt (hier zur Übersichtlichkeit der Skizzen nicht dargestellt).
Interessierte melden sich beim zuständigen Berater der Schweinespezialberatung oder der Landwirtschaftskammer. Dann werden sie hinsichtlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten informiert und die notwendigen Unterlagen für den 9. Februar 2024 ausgefüllt. Weitere Ansprechpartner für die Perspektivberatung Sauenhaltung sind Karin Müller, Schweinespezialberatung, (Tel.: 0 46 42-9 78 99 72, kmueller@ssbsh.de) und Dr. Sophie Diers, Landwirtschaftskammer, (Tel.: 0 43 81-90 09 20, sdiers@lksh.de).
Erfahrungen aus Betrieben, die bereits die 5 m² je Sau einhalten, sind: Die Einarbeitungszeit in das neue Haltungssystem kostet Zeit. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die Sauen entweder direkt nach der Belegung oder aber erst nach 28 Tagen in den Wartestall umgestallt werden. Wird dazwischen umgestallt, so ist dies die sensible Zeit der Einnistung der befruchteten Eizelle. Dadurch könnten höhere Umrauschraten entstehen.