Das umstrittene „Heizungsgesetz“ ist verabschiedet. Nach einer hitzigen Debatte im Bundestag stimmte die Koalitionsmehrheit am vorigen Freitag für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). In der überarbeiteten Vorlage ist auch Holz als Erneuerbare Energiequelle aufgeführt. Dies begrüßten neben dem Bayerischen Bauernverband (BBV) und dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) auch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) – Die Waldeigentümer sowie die Bioenergieverbände.
„Wir danken ausdrücklich allen Koalitionsparteien, dass sie unsere Argumente für die Holzenergie berücksichtigt haben“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter nach der Verabschiedung in Berlin. Für den DRV sei nun wichtig, dass die Ampel-Regierung umgehend alle administrativen und förderrechtlichen Voraussetzungen schafft, damit ein Umstellen auf energiefreundliche Heizsysteme ab dem 1. Januar 2024 gelingen könne. Dabei müssten laut DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers auch die kleinen und mittelständischen genossenschaftlichen Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft ausreichend berücksichtigt werden.
„Im parlamentarischen Verfahren haben die Abgeordneten zahlreiche Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf aus dem Bundeskabinett durchgesetzt, womit die Bürger und Bürgerinnen nun eine echte Auswahl an unterschiedlichen Erfüllungsoptionen zur Erreichung des Mindestanteils von 65 Prozent Erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung haben“, stellte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek, fest. Damit könne auch die Bioenergie künftig weiter dazu beitragen, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) betonte, dass nun „Planungssicherheit für Verbraucher, Branche und Handwerk“ geschaffen worden sei. Dazu müsse jedoch eine ambitionierte Förderkulisse für den Heizungstausch folgen. Die aktuell in der Bundesförderung für effiziente Gebäude vorgesehenen Fördersätze sind aus Sicht des BEE weiter anzuheben. Ähnlich sieht dies auch das HBB. Rostek wies erneut darauf hin, dass es zudem „keine Einschränkungen der Erfüllungsoptionen in der Förderung“ geben dürfe.
Kritik am Gesetz kam hingegen vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu). „Beim GEG wird viel Verantwortung auf die chronisch klammen Kommunen abgewälzt, bei der Biomasse werden falsche Klimaschutzeffekte unterstellt und die Regierung setzt dauerhafte Fehlanreize für den Einsatz von Wasserstoff- und Biomasseheizungen“, fasste Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger zusammen. Für ihn bleibt die Regierung die politische Antwort für eine sozial gerechte und klimafreundliche Wärmewende schuldig. „Statt dem klaren Signal für saubere und zukunftsfähige Heizungen rücken Wasserstoff und Biomasse in den Vordergrund und der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt viel zu lange erlaubt“, beklagte die Geschäftsführerin des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Antje von Broock.