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Die Sicht auf den Wolf ändert sich

EU will Status des Wolfsschutzes ändern, Lemke und Özdemir sagen Ja zu erleichterten Abschüssen
Von Mechthilde Becker-Weigel
Bis zum 22. September werden aktuelle Daten über die wachsende Wolfspopulation gesammelt. Foto: Mechthilde Becker-Weigel

Die EU-Kommission leitet eine neue Phase im Umgang mit der Rückkehr der Wölfe ein. Der Schutzstatus des Wolfes gemäß der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der EU wird überprüft. Bis zum 22. September werde eine Faktensammlung zu diesem Thema stattfinden, hat die EU-Kommission am Montag erklärt.

Kommunen, Wissenschaft und alle am Thema Interessierten sind aufgefordert, aktuelle Daten über die wachsenden Wolfspopulationen und die Folgen an die nun freigeschaltete E-Mail-Adresse ec-wolf-data-collection@ec.europa.eu zu melden.

Im April dieses Jahres hatte die Kommission mit der Erhebung von Daten zum Wolf begonnen. Dabei griff sie auf Wissen von Sachverständigengruppen und wichtigen Interessenträgern sowie der nationalen Behörden zurück. Die Behörde stellte jetzt fest, dass diese Daten kein vollständiges und ausreichendes Lagebild erlaubten, um weitere Maßnahmen in Gang zu bringen. Daher habe man sich entschieden, die Konsultation auszuweiten.

Laut Kommission wird dann auf der Grundlage der erhobenen Daten über einen möglichen Änderungsvorschlag entschieden. Die Behörde stellt in Aussicht, dass der Status des Wolfsschutzes geändert und der Rechtsrahmen aktualisiert werden könnte.

Von der Leyen spricht Gefahr für Nutztiere an

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) betonte: „Die Konzentration von Wolfsrudeln in einigen europäischen Regionen ist zu einer echten Gefahr für Nutztiere und potenziell auch für den Menschen geworden.“ Sie fordere lokale und nationale Behörden auf, Maßnahmen zu ergreifen, wo immer es erforderlich sei. „Die geltenden EU-Regeln sehen solche Befugnisse ausdrücklich vor.“

Lemke will Abschuss erleichtern

Bundesumweltministerin ­Steffi Lemke (Grüne) hat ihre Absicht, den Abschuss von Wölfen zu erleichtern, jetzt nochmals bekräftigt. „Abschüsse von Wölfen nach Rissen müssen schneller und unbürokratischer möglich sein“, betonte die Grünen-Politikerin am Wochenende gegenüber Medien. Lemke kündigte an, Ende September konkrete Vorschläge vorlegen zu wollen.

Ebenso will auch Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) den Abschuss von Wölfen erleichtern, um Weidetiere besser zu schützen. „Es muss künftig leichter möglich sein, einzelne Wölfe und auch ganze Rudel zu entnehmen, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden und Tiere töten“, sagte der Grünen-Politiker. Bislang seien solche Abschüsse leider an uneinheitlichen Auslegungen der gesetzlichen Vorgaben gescheitert. Das gehöre abgestellt, so Özdemir gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad begrüßte die Aussagen Lemkes zum Wolf als „ein wichtiges Signal für die Weidetierhaltung, den Küsten- sowie den Umwelt- und Artenschutz“. Dass ein aktives Bestandsmanagement des Wolfes europarechtskonform möglich sei, zu diesem Ergebnis kommt der Jenaer Staatsrechtler Prof. Michael Brenner in einem jetzt veröffentlichten Gutachten im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion.

Aktive Regulierung des Wolfsbestandes gefordert

Konrad sagte, es sei erfreulich, dass die grüne Chefin des Umweltressorts „endlich ihre Blockade gegen die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag aufzugeben scheint“. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ), Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung (BLW), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) begrüßen die Klarstellung und fordern die Bundesregierung auf, den Koalitionsvertrag jetzt rasch umzusetzen und den günstigen Erhaltungszustand für den Wolf in Deutschland an die EU zu melden. mbw/age


Aktives Wolfsmanagement ist EU-rechtskonform

Eine aktive Regulierung von Wolfsbeständen, die über eine Entnahme von Problemtieren hinausgeht, ist mit dem EU-Recht vereinbar. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das Prof. Michael Brenner von der Universität Jena im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion erstellt hat.

Das Gutachten betrachtet die derzeit geltende Rechtslage. Demnach sei sowohl eine Neuregelung über das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als auch über das Bundesjagdgesetz (BJagdG) möglich. Der Verfassungs- und Verwaltungsrechtler schlägt ein Wolfsmanagement vor, das auf einem vom Gesetzgeber definierten „Akzeptanzbestand“ basiert, also einer Bestandsgröße, die den günstigen Erhaltungszustand wahrt und gesellschaftlich akzeptiert wird.

Dafür müsse die aktuelle Anzahl an Wölfen bundesweit ermittelt und jährlich ein „Akzeptanzkorridor“ festgelegt werden. Dabei seien auch Entnahmen von Problemwölfen zu bedenken, die aufgrund von Schutzmaßnahmen nötig würden. age


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