Die Schussabgabe von erhöhter Position bei Erntejagden und eine eindeutige Regelung zur
Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden wurden in die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) aufgenommen.
Unter den Hinweisen zu § 3 „Ausübung der Jagd“, Absatz 4 mit der Formulierung „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“, heißt es nun zusätzlich: „Eine Gefährdung ist zum Beispiel dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Die maßgebliche Funktion des Kugelfangs, insbesondere für Erntejagden, wird damit unterstrichen.
Das Tragen von Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden findet sich unter § 4 „Besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden“ im Absatz 12: „Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben“. Zu dieser Regelung findet sich nun unter den Hinweisen: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie zum Beispiel Warnwesten.“
Die bisherige Aufzählung reichte von der gelben Regenjacke bis zum orangeroten Signalband am Hut, was mitunter zu Auslegungsproblemen führte. Mit dem einfachen Beispiel der signalfarbenen Warnweste oder wie auf dem Foto der großflächigen Signalkleidung ist für alle an der Jagd direkt Beteiligten dem praktischen Wissensstand Rechnung getragen.
Die SVLFG-Broschüre „Sichere Erntejagd“ kann unter www.svlfg.de mit dem Suchbegriff B44 kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare können unter Tel.: 05 61-7 85-1 03 39 oder www.svlfg.de/broschueren-bestellen angefordert werden. Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) findet sich unter dem Suchbegriff VSG 4.4.